Pflichten als Kita-Träger im Rahmen der Betriebslaubnis

Jede Kindertagesbetreuung, die Kinder im Alter von 0 – 12 Jahren betreut, bedarf einer Betriebserlaubnis gem. § 45 SGB VIII.

Mit der Betriebserlaubnis gem. § 45 SGB VIII sind zahlreiche Verpflichtungen an den Kita-Träger verbunden, die wir in diesem Info-Abend systematisch mit Euch durchgehen möchten.

Was müsst Ihr als Kita-Träger einer Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg im Rahmen der Betriebserlaubnis berücksichtigen? Wozu seid Ihr verpflichtet? Was sind konkret Eure Aufgaben im Zusammenhang von Auftrag der Kindertagesbetreuung, Gewährleistung des Kindeswohls, Beteiligung und Beschwerde uvm.

Mit dem Info-Abend wollen wir Euch einen Einblick in die rechtlichen Grundlagen aus dem SGB VIII geben, aber auch über die Mindeststandards im Rahmen der Betriebserlaubnis sprechen, die von Seiten der Aufsichtsbehörde (oberste Landesjugenbehörde) an Euch als Kita-Träger gestellt werden. Wieviel müsst Ihr als Kita-Träger über Konzeptionsarbeit wissen? Was ist ein Trägerkonzept und wie sieht es mit der Verantwortlichkeit gegenüber dem Kinderschutz- und Gewaltschutzkonzept aus?

Zusammen wollen wir Eure Pflichten und Aufgaben systematisieren und transparent machen.

Der Infoabend eignet sich besonders für Personen, die gerade frisch in die Träger-Rolle geschlüpft sind und von Betriebserlaubnis noch nie etwas gehört haben.

TERMINE
  • 08.05.2025 (16 – 19 Uhr)

  • 12.11.2025 (16 – 19 Uhr)

ORT online
REFERENTIN Steffi Idler
KOSTEN Mitglieder 30 € pro Person, Nichtmitglieder 60 € pro Person

Anmeldeformular

Mit Absenden des Formulars ist die Anmeldung für diese Fortbildung verbindlich und kostenpflichtig. Verfügbarkeit vorausgesetzt.

des Kita-Trägers / der Einrichtung
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